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   BPatG, 05.10.2021 - 23 W (pat) 8/19   

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https://dejure.org/2021,42863
BPatG, 05.10.2021 - 23 W (pat) 8/19 (https://dejure.org/2021,42863)
BPatG, Entscheidung vom 05.10.2021 - 23 W (pat) 8/19 (https://dejure.org/2021,42863)
BPatG, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - 23 W (pat) 8/19 (https://dejure.org/2021,42863)
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  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 05.10.2021 - 23 W (pat) 8/19
    Mit dem unabhängigen Anspruch fallen wegen der Antragsbindung auch die übrigen Ansprüche (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BPatG, 09.09.1971 - 5 W (pat) 463/70
    Auszug aus BPatG, 05.10.2021 - 23 W (pat) 8/19
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (Beschluss vom 9. September 1971, 5 W (pat) 463/70, Leitsatz 3, juris; BPatGE 13, 216), der sich der erkennende Senat anschließt, ist die Rechtsbeschwerde selbst dann nicht zuzulassen, wenn zwar der Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts zu einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung mit einem für den Betroffenen ungünstigen Ergebnis Stellung nimmt (was hier der Fall sein könnte, worauf es aber nicht ankommt und was deshalb offen bleiben kann), sich das Ergebnis der Sachentscheidung aber aus anderen sachlichen Gründen auch bei einer dem Betroffenen günstigen Beantwortung der Rechtsfrage nicht ändern würde.
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 05.10.2021 - 23 W (pat) 8/19
    Ihre Heranziehung darf aber weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH, GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 05.10.2021 - 23 W (pat) 8/19
    Ihre Heranziehung darf aber weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH, GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus BPatG, 05.10.2021 - 23 W (pat) 8/19
    Ihre Heranziehung darf aber weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH, GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BPatG, 05.10.2021 - 23 W (pat) 8/19
    Die Zulässigkeit des Einspruchs ist von Amts wegen in jedem Verfahrensstadium, auch im Beschwerdeverfahren, zu prüfen (vgl. Schulte/Moufang, PatG, 10. Auflage, § 59 Rdn 51 und 150 bis 152, BGH GRUR 1972, Seite 592 - "Sortiergerät"), da nur das Vorliegen eines zulässigen Einspruchs die weitere sachliche Überprüfung eines erteilten Patents erlaubt.
  • BPatG, 09.11.2009 - 9 W (pat) 330/05

    Beschränkte Aufrechterhaltung eines Patents "Ultraschall-Luftfederanordnung"

    Auszug aus BPatG, 05.10.2021 - 23 W (pat) 8/19
    Der im vorliegenden Fall insoweit zulässige Einspruch kann nicht dadurch unzulässig werden, dass ein weiterer Widerrufsgrund - hier der der unzulässigen Erweiterung - geltend gemacht wird, zu dem innerhalb der Einspruchsfrist möglicherweise nicht ausreichend substantiiert vorgetragen worden ist (vgl. BPatG, Beschluss vom 9. November 2009 - 9 W (pat) 330/05).
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